05.04.2013

Brandenburg bekommt neues Spielhallengesetz

Im Land Brandenburg gilt seit dem 05. April 2013 ein neues Spielhallengesetz, das die Bestimmungen für den Betrieb der entsprechenden Hallen verschärft. Dass diese künftig nur noch als Spielhallen und nicht mehr als Kasinos oder Casinos bezeichnet werden dürfen, stellt einen der geringsten Eingriffe in den Spielbetrieb dar. Der geforderte Sichtschutz, der den Blick von außen in eine Brandenburger Spielhalle unmöglich machen muss, wurde von den meisten Besuchern positiv aufgenommen. Auf Betreiber kommen zusätzliche Kosten zu, da eine maximal fünfzehn Jahre gültige Lizenz seit April 2013 mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 1700 Euro verbunden ist.

Die Abstandsregeln in Brandenburg.

Das Brandenburger Spielhallengesetz verlangt seit dem 05. April 2013 einen Abstand von mindestens 500 Metern Luftlinie zwischen zwei Automatenhallen. Spielhallenstraßen wie in Berlin und im Ruhrgebiet hat es in Brandenburg nie gegeben, sodass die Abstandsregeln vor allem einem beliebten Trick der Betreiber entgegenwirken. Diese hatten häufig ein Geschäftslokal formal in zwei Spielhallen unterteilt, die sich nicht selten neben den sanitären Anlagen sogar die in der Mitte befindliche Kabine der Aufsichtsperson teilten. Auf diese Weise lässt sich die Begrenzung der Anzahl der Geldspielgeräte je Halle, die durch das neue Gesetz zudem auf acht verringert wurde, nicht mehr umgehen. Die einfachste Möglichkeit, weiterhin das gesamte Geschäftslokal zu betreiben, besteht in der Umwandlung einer Halle zu einer Billardhalle. Wenn diese völlig von der Spielhalle abgeschottet ist, wozu auch getrennte Toiletten gehören, entfällt das Zutrittsverbot für Minderjährige, wodurch sich an den Billardtischen neue Kunden gewinnen lassen. Im Gegensatz zu den Spielhallengesetzen der meisten Bundesländer sieht das brandenburgische Gesetz keinen Pflichtabstand zu Schulen vor, verbietet aber die unmittelbare Nähe von Spielhallen zu Lottoannahmestellen und Wettbüros. Werbeverbote und Sperrzeiten für Spielhallen in Brandenburg In Brandenburg darf die Außenfassade der Spielhallen seit dem 05. April 2013 nicht mehr werblich gestaltet sein. Des Weiteren ist es den Betreibern nicht mehr erlaubt, Getränke und Speisen kostenlos an ihre Gäste abzugeben. Der kostenlose Kaffee hat in deutschen Spielhallen Tradition, verleitet aber nach Auffassung des Gesetzgebers auch zum Besuch einer Automatenspielhalle. Die Bezahlung der Spielhallenmitarbeiter darf sich nicht nach dem Spielumsatz richten. Als tägliche Sperrzeit legt das brandenburgische Spielhallengesetz den Zeitraum von 03.00 Uhr bis 09.00 Uhr fest. Zusätzlich müssen Spielhallen am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag geschlossen bleiben. Die gesetzlich angeordnete Weihnachtsschließung bezieht sich in Brandenburg hingegen nur auf den Heiligen Abend ab 13.00 Uhr, sodass die Spielhallen am ersten Weihnachtstag bereits wieder öffnen dürfen.

Auswirkungen auf die Gastronomie.

Das brandenburgische Spielhallengesetz nennt eindeutig die Bestimmungen, die auch in Gastronomiebetrieben aufgestellte Spielautomaten maßgeblich sind. Dort sind die Sperrzeiten einzuhalten und die Benutzer der Automaten über das Suchtrisiko sowie über Verlustgefahren und Gewinnmöglichkeiten aufzuklären. Des Weiteren gilt das Verbot der Automatennutzung durch das Personal in Brandenburg nicht nur in Spielhallen, sondern auch für Gastronomiemitarbeiter.