Telefonanrufe

Verbraucherzentralen warnen häufig vor unzulässiger Telefonwerbung. Denn immer wieder gibt es Leute, die von so genannten Lotto-Spielgemeinschaften telefonisch belästigt werden. Lassen Sie sich in so ein Gespräch ein, werden ungeniert Ihre Daten abgefragt.

Der Auflauf sieht in vielen Fällen wie folgt aus: Sie kommen von der Arbeit nach Hause und hören das Telefon klingeln. Ein freundlicher Mitarbeiter des Abzockers ist am Apparat und teilt Ihnen mit, Sie seien der glückliche Nutzer eines kostenlosen Spielvertrages, der demnächst jedoch eine Kleinigkeit kosten soll.

Sie könnten diesen Vertrag zwar kündigen, so die freundliche Stimme, aber dazu müsse zuerst noch schnell ein kleiner Datenabgleich stattfinden. Gehen Sie nun darauf ein und geben Ihre Daten preis, wird Ihnen ein Glücksspiel-Abo untergeschoben. EuroJackpot geht anders.

Kein Glücksspiel am Telefon

telefonanrufe telefonwerbung

Dazu müssen Sie wissen, dass Sie per Telefon einen solchen Vertrag gar nicht wirksam abschließen können, weil der Gesetzgeber diesem Treiben ein Ende bereiten wollte. Glücksspiele wie EuroJackpot und andere können nur noch per Fax, Mail oder schriftlich am Kiosk abgeschlossen werden.

Das gilt jedenfalls für Anrufer, die sich zu den Gewinnspieldiensten zählen. Wenn der Anrufer andere Produkte verkaufen will, wie beispielsweise eine Versicherung, oder wenn es um einen Eintrag in ein Sperrverzeichnis geht, können diese weiterhin telefonisch abgeschlossen werden.

Die Tricks der Anrufer sind nicht selten raffiniert. Oft geben sich die Abzocker sogar als Verbraucherschützer aus. So werden Ihnen Vorrichtungen angeboten, die Sie vor der Belästigung durch Telefonwerbung bewahren sollen. Oder es wird Ihnen geraten, sich in einer so genannten „Sperrliste“ eintragen zu lassen, wenn Sie künftig keine Anrufe mehr wünschen.

Die Verbraucherzentrale benachrichtigen

Wenn es jedoch um Glücksspiele wie den EuroJackpot geht, brauchen Sie nichts weiter zu tun, können aber die Verbraucherzentrale benachrichtigen. Forderungen der Abzocker können Sie ignorieren oder schriftlich zurückweisen.

Kontrollieren Sie aber stets Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass Ihnen nicht unerlaubt Beträge abgebucht worden sind. In solchen Fällen lassen Sie die Lastschrift zurückgehen. Falls es immer wieder zu solchen Abbuchungen kommt, können Sie eine Strafanzeige erstatten und eventuell auch die Kontonummer wechseln.

In der heutigen Zeit ist Vorsicht im Umgang mit Daten nicht mehr in Mode, aber Zurückhaltung ist heute wichtiger denn je. Geben Sie daher insbesondere Konto-, Adress- und Telefondaten nur dann preis, wenn es unbedingt nötig ist.