Vertrag für Tippgemeinschaften

Der EuroJackpot lockt mit außergewöhnlich hohen Gewinnen, weshalb sich diese neue Lotterie vor allem bei Tippgemeinschaften einer sehr hohen Beliebtheit erfreut.

Durch das gemeinsame Tippen können mehr Felder gespielt werden, dementsprechend höher ist die Chance auf einen höheren Gewinn. Auch wenn für die Gründung einer Tippgemeinschaft keine bestimmten Vorschriften bestehen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, alle wichtigen Vereinbarungen in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten.

Was auf den ersten Blick nach unnötigem Papierkram aussieht, kann vor allem bei wirklich großen Gewinnen mögliche Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Tippgemeinschaft vermeiden. Nicht nur der Volksmund weiß, dass bei Geld die Freundschaft schnell aufhören kann.

Kostenloser Vorlage für eine Tippgemeinschaft:

Beispielvertrag für eine LOTTO-Tippgemeinschaft

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Inhalte des Vertrags

Der Vertrag für eine Tippgemeinschaft beim EuroJackpot oder einer anderen Lotterie sollte auf jeden Fall die Namen der Mitspieler enthalten, ebenso sollte ein Spielleiter genannt werden. Zu den Aufgaben des Spielleiters gehört insbesondere die Tippabgabe und das Abholen eventueller Gewinne, welche dieser anschließend anteilig an die einzelnen Mitglieder der Tippgemeinschaft ausbezahlt.

Weitere Angaben im Vertrag zur Tippgemeinschaft können die Höhe des Einsatzes, die Laufzeit des Tipps, die gespielten Zahlen und ähnliche Angaben sein. Bei der Höhe des Einsatzes sollte ausdrücklich auch festgehalten werden, ob jeder Spieler zu gleichen Teilen an den Einsätzen und Gewinnen beteiligt ist.

Die Einsätze sollten in jedem Fall immer vor der Tippabgabe vom Spielleiter eingesammelt werden. Jeder Mitspieler sollte sich eine Kopie des Vertrags aushändigen lassen, am besten auch Kopien der Spielquittungen.

 

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Weitere Vorteile eines Vertrags

Aus rechtlicher Sicht gilt alleine der Spielleiter als Ansprechpartner gegenüber der Lottogesellschaft. Die Abgabe des Tippscheins und die Auszahlung von Gewinnen werden also ausschließlich über den im Vertrag genannten Spielleiter abgewickelt.

Vertrag fuer Tippgemeinschaften

Ein weiterer wichtiger Vorteil eines schriftlichen Vertrags gilt es bezüglich der allgemeinen Steuerfreiheit von Lottogewinnen zu beachten.

Existiert ein solcher Vertrag nicht und der Spielleiter zahlt den Gewinn entsprechend der vereinbarten Anteile an die Mitglieder der Tippgemeinschaft aus, so könnten diese im schlechtesten Fall vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden.

Die Mitspieler müssen dem Finanzamt im Zweifelsfall nachweisen, dass es sich bei dem Betrag tatsächlich um einen Lottogewinn handelt. Dieser Nachweis ist am leichtesten zu erbringen, wenn man auf einen schriftlichen Vertrag verweisen kann, dem im Idealfall auch sämtliche Quittungen angehängt sind.