Ist der Gewinn steuerfrei – zunächst ja

Gewinne beim EuroJackpot sind wie bei jeder anderen Form der Lotterie oder des Glücksspiels in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Dabei profitieren die Gewinner von einer Lücke im Steuergesetz. Um Steuern auf Gewinne oder Einkünfte erheben zu können, muss das Finanzamt diese einer von insgesamt sieben Einkunftsarten zuteilen können. Fakt: Gewinn steuerfrei!

Da sich Gewinne aus Glücksspielen aller Art, eingeschlossen dem EuroJackpot, aber in keine dieser Einkunftsarten einteilen lassen, kann der Lottogewinn nicht direkt besteuert werden, unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Zinsen

Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelung nur für den Gewinn selbst gilt. Zinsen oder sonstige Renditen, welche direkt oder indirekt aus dem Lottogewinn resultieren, sind sehr wohl steuerpflichtig. In der Regel greift hier die Abgeltungssteuer, welche in Deutschland unter anderem auf Zinsen veranschlagt wird und bei bis zu 25 % liegen kann. Ein einfaches Beispiel ist, wenn der Lottogewinn auf das Girokonto oder Sparbuch eingezahlt wird. Die hieraus erzielten Zinsen müssen versteuert werden, sofern sie die Grenze des pauschalen Freibetrags überschreiten.

Bei kleineren Gewinnen mag diese indirekte Steuer auf Lottogewinne noch nicht relevant sein. Der EuroJackpot generiert in den oberen Gewinnklassen jedoch regelmäßig sehr hohe Beträge, so dass sich selbst bei einem sehr geringen Zinssatz schnell ein sehr hoher Betrag ergibt, welcher dann mit 25 % versteuert werden muss. Darüber hinaus gilt die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Glücksspiel nur für Lotterien, welche in Deutschland gespielt werden. Ob die Tippabgabe über das Internet oder ganz klassisch in der Lotto-Annahmestelle erfolgt spielt dabei keine Rolle.

Gewinn in Gold investieren

Vor allem bei großen Gewinnen sollte sich der Glückspilz daher sehr genau überlegen, wo und in welcher Form er sein Geld anlegt. Damit der Lottogewinn dauerhaft vor dem Zugriff durch das Finanzamt geschützt bleibt, kann dieser zum Beispiel in Goldbarren oder -münzen investiert werden. Gold ist im Gegensatz zu anderen Edelmetallen wie Silber oder Platin von der Mehrwertsteuer befreit und zudem eine sehr stabile Wertanlage.

Die Mehrwertsteuer fällt lediglich auf Goldmünzen an, welche vor dem Jahr 1800 geprägt wurden oder nicht als offizielles Zahlungsmittel anerkannt sind. Die Erlöse aus dem Goldverkauf sind nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Ankauf und Verkauf des Goldes weniger als ein Jahr liegt und der Erlös den jährlichen Freibetrag von 600 Euro übersteigt.