16.08.2013

Italiener gewinnt 15 Mio im Eurojackpot

Bei der Ziehung vom 16. August 2013 erzielte erneut ein Spielteilnehmer einen Gewinn im ersten Rang der damals in vierzehn Staaten gespielten Gemeinschaftslotterie Eurojackpot. Der Spieleinsatz belief sich auf 16 252 982,00 Euro, die Quote im ersten Rang betrug dank des Jackpots 15 541 392,00 Euro. Da die zweite und dritte Klasse eine Woche zuvor ebenfalls nicht getroffen worden waren, zahlten sie mit 407 660,40 Euro an zwei beziehungsweise 211 983,40 Euro an einen Gewinner weitere attraktive Quoten aus. Die Gewinnzahlen im Eurojackpot vom 19.08.2013 lauteten 5, 32, 33, 38 und 49, Eurozahlen waren die 3 und die 8. Zuvor wurde der Eurojackpot am 19. Juli 2013 von einem deutschen Spielteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen geknackt, der dank des deutlich höheren Jackpots sogar mehr als 41,5 Millionen Euro erhielt. Der Spitzengewinn ging Mitte August 2013 nach Italien Eine Pressemitteilung der bundesdeutschen Lotteriegesellschaften vom 19. August 2013 informierte die Öffentlichkeit, dass der Gewinn in Höhe von mehr als fünfzehn Millionen Euro am Freitag zuvor nach Italien gegangen war. Des Weiteren ließ sich der Mitteilung entnehmen, dass der Gewinner ein begeisterter Motorsportanhänger war. Bei in Italien erzielten Gewinnen in der Gemeinschaftslotterie Eurojackpot fallen jedoch Steuern an, sodass die Auszahlung geringer als der vollständige Gewinnbetrag war. Die Versteuerung der Lotteriegewinne erfolgt dort unabhängig vom System der Einkommensteuer und beginnt bereits bei einem Betrag von 100,01 Euro, für den der Steuersatz pauschal 1,03 Euro beträgt. Die fünfte und höchste Stufe wird bereits bei Lotteriegewinnen ab 1000,01 Euro erreicht. Der Steuersatz beläuft sich auf pauschal 6,25 Euro zuzüglich sechs Prozent der Gewinnsumme. Die Steuern auf in Italien erzielte Lotteriegewinne fallen auch an, wenn deutsche Urlauber einen Spielschein im Ferienland abgeben. Aus diesem Grund bietet es sich an, vor Urlaubsbeginn in Deutschland einen Mehrwochenschein zu spielen, da Lottogewinne hierzulande nicht steuerbar sind. Wenn Urlauber ihre Eurojackpotscheine dennoch in Italien abgeben, müssen sie nur die italienische Lotteriegewinnsteuer bezahlen. Die Steuerfreiheit des Gewinns bleibt bestehen, auch wenn der deutsche Fiskus in diesem Fall nicht von der Besteuerung der Spieleinsätze profitiert. Die Auszahlung der Gewinne durch die italienische Lotteriegesellschaft ist selbstverständlich sicher und erfolgt auch auf das Bankkonto eines im Eurojackpot erfolgreichen deutschen Spielteilnehmers. Italien gehört offiziell zu den sieben Gründungsmitgliedern der Lotterie Eurojackpot, obgleich die tatsächliche Spielteilnahme dort erst ab der dritten Veranstaltung möglich war. Ursache für die Verzögerung bei der Spielaufnahme, über welche die Lottogesellschaften außerhalb Italiens die Öffentlichkeit erst nachträglich informiert hatten, waren nicht rechtzeitig zum Lotteriestart erteilte staatliche Genehmigungen.