05.05.2013

Lotteriegewinne in Spanien versteuert

Seit 2013 müssen Lotteriegewinne in Spanien versteuert werden Aufgrund der Bankenkrise und wegen der hohen Staatsverschuldung musste Spanien Ende 2012 Einsparungen beschließen. Wenn Politiker sparen möchten, erhöhen sie gerne die Abgabenlast der Bevölkerung. Folgerichtig bestand ein Teil der Sparmaßnahmen in der Einführung neuer und in der Erhöhung bestehender Steuern. Eine der zusätzlich eingeführten Steuern betrifft seit dem Jahr 2013 Lotteriegewinne. Für diese gilt ein Freibetrag von 2500 Euro je Gewinn, der darüber hinausgehende Betrag ist mit zwanzig Prozent zu versteuern. Die Lotteriegewinnsteuer wird direkt von der Lottogesellschaft abgezogen, die den entsprechend verringerten Betrag überweist. In steuerrechtlicher Hinsicht handelt es sich somit um eine Quellensteuer und um eine Abgeltungssteuer. Die spanische Lotteriesteuer betrifft auch deutsche Urlauber Wie hoch der Anteil der deutschen Urlauber ist, die auf den Balearen oder an einem anderen Urlaubsort in Spanien vor Ort einen Eurojackpotschein abgeben, wurde statistisch bislang nicht erfasst. Seit dem Jahr 2013 ist die Spielbeteiligung während des Urlaubs jedoch mit dem Nachteil verbunden, bei höheren Gewinnen Lotteriesteuer bezahlen zu müssen. Maßgeblich für die Steuerpflicht ist das Land, in dem der Spielschein abgegeben wurde. Da die spanische Lotteriesteuer von der Einkommensteuer unabhängig erhoben wird, müssen in Spanien wohnende Eurojackpotspieler ihren Gewinn nicht versteuern, wenn sie im Ausland spielen und dort keine entsprechende Steuer anfällt. In Deutschland steuerpflichtige Spielteilnehmer müssen Lotteriegewinne ebenfalls in der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht angeben, da diese keiner Einkunftsart zugeordnet sind. Erfolgt die Spielscheinabgabe hingegen im Ausland, unterliegen sie der dort geltenden Versteuerung. Seit 2013 ist es somit sinnvoll, vor dem Abflug nach Spanien einen Mehrwochenschein in einer deutschen Lottoannahmestelle abzugeben oder sich für das Onlinespiel bei der Lottogesellschaft des Wohnsitzbundeslandes zu registrieren.

Droht eine Lotteriegewinnsteuer in Deutschland?.

Als Grund für die Nichtversteuerung von Lotteriegewinnen in Deutschland wird oft angegeben, dass bei ihrer Einführung im Gegenzug die Spieleinsätze als Verlust abgezogen werden könnten und sich das Steueraufkommen des Staates somit verringern würde. Diese Argumentation trifft jedoch nur zu, wenn die Steuererhebung im Rahmen der Einkommensteuer erfolgt. Eine Versteuerung von Lotteriegewinnen ohne Abzug der Einsätze wäre dem deutschen Steuersystem zufolge durchaus möglich, indem die Lotteriegewinnsteuer als eigenständiger Steuertatbestand und nicht als Teil der Einkommensbesteuerung eingeführt würde. Dass dieses Vorgehen unwahrscheinlich ist, beruht schlicht darauf, dass der deutsche Staat bereits die Spieleinsätze mit der Rennwett- und Lotteriesteuer belastet und im Gegenzug Glücksspielgewinne nicht steuerbar sind. Somit zahlt jeder Teilnehmer am Eurojackpot oder an einer anderen Lotterie Steuern, sobald er den Spielschein abgibt. Der Steuersatz beläuft sich auf zwanzig Prozent bei Lottospielen und fünf Prozent bei Sportwetten, wobei die Dreizehnerwette und die Auswahlwette als Lotterien eingestuft sind.