03.04.2013

Panne bei Mittwochslotto

Bei der Ziehung der Gewinnzahlen für das Mittwochslotto kam es am 03. April 2013 zu einer Panne, die zur Ungültigkeit der zunächst gezogenen Lottozahlen führte. Die nach einer Ziehungswiederholung ermittelten gültigen Glückszahlen lauteten 16-21-23-2931-38 mit der Zusatzzahl 24 und der Superzahl 4.

Wie kam es zur Panne?.

Bei der nachträglich als ungültig erklärten Ziehung der Lottozahlen vom 03.04.2013 fielen die beiden Lottokugeln mit den Zahlen 46 und 47 aufgrund eines technischen Defektes nicht in die Lostrommel. Wenn der Aufsichtsbeamte einen derartigen Vorgang wahrnimmt, kann er veranlassen, dass die entsprechenden Lottokugeln manuell in die Lostrommel überführt werden. Aufgrund eines starken Lichtreflexes war der Blick der für die Auslosung am 03. April 2014 verantwortlichen Aufsichtsbeamtin auf die Ziehungstrommel jedoch getrübt. Letztendlich hätte sie sich in diesem Fall direkt an das Ziehungsgerät begeben und dort überprüfen müssen, ob tatsächlich alle neunundvierzig Kugeln den Weg in die Lostrommel gefunden hatten. Unglücklicherweise fiel das Nichtvorhandensein von zwei Lottokugeln in der Trommel neben der Aufsichtsbeamtin auch dem Ziehungsleiter und den Mitgliedern des ZDF-Teams nicht auf. Bemerkt wurde der Fauxpas erst, als der Ziehungsleiter die vermeintlich neunundvierzig Kugeln im Anschluss an die Ausspielung wieder einsammelte. Bei diesem Vorgang entdeckte er, dass zwei Lottokugeln hängengeblieben waren und veranlasste umgehend die sofortige Wiederholung des Ziehungsvorgangs.

Die Folgen der Ziehungspanne.

Die Lottospieler, welche die Ziehung der später für ungültig erklärten Lottozahlen verfolgten, hatten sich über einen mehr oder weniger hohen Gewinn gefreut und mussten erfahren, dass ihre Freude auf einem Ziehungsfehler beruhte. Einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Lottoblock besitzen sie jedoch nicht, denn die Teilnahmebedingungen schreiben die Wiederholung einer fehlerhaften Ziehung ebenso wie das Nichtentstehen eines Gewinnanspruchs in einem solchen Fall ausdrücklich vor. Zudem erfolgt die Bekanntgabe der Gewinnzahlen immer ohne Gewähr. Ohne Wiederholung der Lottozahlenziehung wären alle Spieler benachteiligt gewesen, die auf ihren Spielscheinen die 46 oder die 47 angekreuzt hatten. Eine ähnliche Panne sollte sich am 11. Oktober 2014 wiederholen. Der Aufsichtsbeamte und der Ziehungsleiter hatten in diesem Fall jedoch aufgepasst, sodass die zunächst nicht in die Lostrommel gelangte Kugel mit der Lottozahl 17 rechtzeitig vor dem Beginn der Ziehung in diese überführt werden konnte. Dass die Ziehungen der Lottozahlen am Mittwoch und am Samstag seit Juli 2013 nicht mehr im Fernsehprogramm übertrage werden, hängt – anders als von vielen Lottospielern angenommen – nicht mit der Ziehungspanne zusammen. Vielmehr war die ausschließliche Ziehungsübertragung im Internet bereits vor der fehlerhaften Lottoziehung beschlossen. Der Grund für die Einstellung der Live-Übertragungen im TV war die deutliche Verringerung der Einschaltquoten.